ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HIGH MEDIA GMBH HOUSE OF EVENT & PRODUCTION

  1. Geltungsbereich

    Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma High Media GmbH, wenn keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist. Die AGB des Auftraggeber werden nicht Bestandteil dieser Verträge, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch High Media.

  2. Angebot und Vertragsschluß

    Falls keine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird, sind die Angebote von High Media stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten als bindend erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung des Angebotes vorliegt.
    High Media behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich High Media vor, Bestellungen wegen des Inhalts oder der technischen Form zurückzuweisen.

  3. Preise

    Sofern keine vertragliche und ausdrückliche Preisvereinbarung erfolgt, gelten die Preise der derzeit gültigen Preisliste, deren Kenntnis der Auftraggeber mit seiner Bestellung bestätigt.
    Die Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Fracht, Versicherung, Zoll, Handlungskosten usw. werden gesondert in Rechnung gestellt. Für die Berechnung gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste. Die in der Preisliste aufgeführten Preisstaffeln beziehen sich nur auf den jeweiligen Einzelauftrag. Werden fest gebuchte Termine nicht wahrgenommen und entsteht dadurch Produktionsausfall, erfolgt Berechnung unter Abzug eventueller Einsparungen.
    Bei Stornierung gebuchter Produktionen mit Technik und Personal durch den Auftraggeber bis 14 Tage vor dem Zeitpunkt des vereinbarten ersten Produktionstages entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Bei Unterschreitung dieser Frist fallen die folgenden Stornierungskosten an:
    weniger als 14 Tage vor Produktionsbeginn 25 % des Gesamtpreises
    weniger als 7 Tage vor Produktionsbeginn 50 % des Gesamtpreises
    weniger als 3 Tage vor Produktionsbeginn 75 % des Gesamtpreises
    weniger als 1 Tag vor Produktionsbeginn 100 % des Gesamtpreises

    Diese allgemeinen Stornierungskosten gelten immer, es sei denn, andere Stornierungsfristen wurden im jeweiligen Angebot gesondert festgelegt.
    Bei Dritten durch beauftragte Anmietung von Geräten anfallende Stornierungskosten werden dem Auftraggeber ebenfalls zu 100 % berechnet.

  4. Zahlungen

    High Media ist berechtigt, Vorauszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Sämtliche Zahlungen werden sofort nach der Leistung, spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Verzug des Auftraggebers werden die offenen Rechnungsbeträge ab der Fälligkeit der Rechnung verzinst.
    Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Auftraggebers gegen High Media, die auf einem anderen, mit High Media abgeschlossenen Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung des Auftraggebers gegen unsere Forderungen mit irgendwelchen eigenen Forderungen ist unzulässig, es sei denn, sie sind rechtskräftig und unbestritten.
    Zahlungen sind ausschließlich in EURO geschuldet. Bei Herreichung ausländischer Zahlungsmittel, insbesondere Schecks, wird Erfüllung der Forderung nur in Höhe des nach Abzug der Bankspesen und sonstigen Einreichungskosten gutgeschriebenen Betrags begründet. Offene Beträge können jederzeit nachgefordert werden.

  5. Liefertermine

    High Media ist bemüht, die vom Auftraggeber gewünschten Termine bestmöglich einzuhalten. Voraussetzungen sind: Einhaltung der Zahlungsvereinbarung, ungestörter Arbeitsablauf, rechtzeitiges Vorlegen der Ausgangsmaterialien, Kopierfreigaben oder sonstige Angaben des Auftraggebers, pünktliche und lückenlose Anlieferung der Rohmaterialien. Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen, wenn das an High Media übergebene Ausgangsmaterial mangelhaft ist oder der Arbeitsablauf durch höhere Gewalt, Streik, oder von High Media nicht verschuldete Umstände gestört wird. High Media ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags Dritte zu beauftragen.
    Führt High Media eine Lieferung durch, ohne daß dem Käufer vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Bedingungen zustande.

  6. Versand

    Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Lieferung von Waren, Werken und Materialien geht mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem vorgenannte Gegenstände die Geschäftsräume von High Media bzw. seines Subunternehmers verlassen. Auch bei frachtfreier Lieferung oder Versand mit werkseigenen Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Erfolgt der Versand auf Wunsch des Auftraggebers nicht unmittelbar nach Fertigstellung, so trägt der Auftraggeber die Gefahr vom Zeitpunkt der Fertigstellung an.

  7. Gewährleistung des Auftraggebers

    Durch die Übergabe des Ausgangsmaterials und Erteilung des Kopierauftrages an High Media versichert der Auftraggeber, daß er sämtliche Rechte, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, besitzt. Besitzt er diese nicht, ist er verpflichtet, dies gegenüber High Media zu erklären und High Media von Rechten Dritter freizustellen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, daß durch die auftragsgegenständlichen Leistungen keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er High Media von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und High Media den Schaden zu ersetzen, der durch die Verletzung der Hinweispflicht dieser entsteht. Er hat auf Verlangen High Media den Nachweis seiner vorbezeichneten Urheber- und Leistungsschutzrechte nachzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist High Media zur Leistungsverweigerung berechtigt. Die anfallenden GEMA-Gebühren hat allein der Auftraggeber zu tragen. Ihm ist bekannt, daß Auftragnehmer zur GEMA-Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommt.

  8. Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen von High Media sowie bis zur Bezahlung aller vorangegangenen Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Nebenforderungen, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, bleiben alle gelieferten Waren und Leistungen Eigentum von High Media.

  9. Sicherheitsübereignung und Rechteübertragung

    Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche von High Media übereignet der Besteller High Media sämtliche Rechte an den angelieferten Waren und Gegenständen, bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Forderungen von High Media. Die Rechteübertragung bleibt auch dann bestehen, wenn Gegenstände an Besteller oder Dritte ausgeliefert werden, fällige Rechnungen jedoch nicht vollständig bezahlt sind.

  10. Haftung / Versicherung

    High Media berechnet im Rahmen ihrer Dienstleistung, also der Durchführung einer Produktion mit Technik und Personal, eine ausgewiesene Versicherungspauschale von 2,75% bis 4,75% auf den Technikanteil, der insoweit mitversichert ist.
    Alle High Media übergebenen Materialien und Gegenstände werden von High Media nicht versichert. Es ist Verpflichtung des Auftraggebers, die an High Media übergebenen Gegenstände und Materialien ausreichend zu versichern. Sollte bei der Bearbeitung das an High Media überlassene Ausgangsmaterial durch Stromausfall, technischen Schaden oder sonst nicht grob fahrlässige Umstände beschädigt werden, ist High Media nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet.

  11. Gewährleistung

    Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, die Leistungen von High Media unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und einem Funktionstest zu unterziehen.
    Offensichtliche Mängel oder sonstige Beanstandungen sind unverzüglich, unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Ware, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Werden Mängel oder sonstige Beanstandungen nicht innerhalb der Frist geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Soweit die Vorschriften über Handelsgeschäfte gelten, verringert sich die Frist auf 8 Tage nach Erhalt der Ware.
    Dies gilt auch für Ansprüche gegen unsere Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbegrenzung findet dann keine Anwendung, wenn High Media oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
    High Media übernimmt die Gewährleistung für die Betriebssicherheit der Geräte, soweit diese nach den Herstellerangaben, insbesondere was die vorgeschriebene Temperatur betrifft, eingesetzt werden.

  12. Haftungsausschluß

    High Media haftet nicht bei Vorliegen einer oder mehrerer nachfolgend aufgeführter Voraussetzungen:
    • Bei Störungen der Produktion, deren Gründe außerhalb des Verantwortungsbereichs von High Media liegen (z.B. Stromausfall).
    • Bei Verwendung von vom Auftraggeber angemieteter Fremdausrüstung.
    • Bei Verzögerung des Aufbaus, Proben und/oder der Produktion, die aus Sachverhalten außerhalb des Verantwortungsbereichs von High Media resultieren.
    • Bei nicht unabhängiger oder nicht der Spezifikation von High Media entsprechender Netzversorgung.
    • Bei auf Wunsch des Auftraggebers mit eingeschränktem Personal erfolgter Auftragsdurchführung.
    • Bei Präsentation des Materials entgegen der Spezifikation von High Media (insbesondere bezüglich Qualität, Formate, Auflösung, Standards).
    • Bei Unfällen des Personals durch außerhalb des Verantwortungsbereichs von High Media liegenden Gewerken oder Sachverhalten.
    • Bei nicht eingehaltenen Produktionsvoraussetzungen sowohl räumlicher Natur als auch hinsichtlich Temperaturen, Licht- und/oder Schallverhältnissen.
    • Bei mangelnder Bewachung und/oder Zugänglichkeit durch nicht autorisierte Personen und/oder daraus folgenden Beschädigungen oder Beeinträchtigungen.

    Technische Equipmentlisten, technische und Gesprächsprotokolle und Dispositionen gelten 24 Stunden nach Erhalt automatisch als anerkannt. Aus späteren Einwendungen kann der Auftraggeber keine Ansprüche gegen High Media herleiten.

  13. Leistungsvorbehalt

    Sollten oben genannte Voraussetzungen und/oder die Zahlungskonditionen durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden, behält sich High Media die Leistungserbringung ausdrücklich vor.

  14. Sonstige Vereinbarungen

    Bei Fernsehproduktionen, die live und/oder als Aufzeichnung ausgestrahlt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die High Media GmbH im Abspann mit Bereich und Kernnamen High Media GmbH, Film- & TV-Produktion GmbH zu benennen.

  15. Schlußbestimmungen

    Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine Lücke enthalten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem von den Vertragspartnern gewollten Zweck am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Berlin, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, im Einzelfall nach Wahl von High Media auch der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers.

AGB-HM 02.01.02
 
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